EU‑Maschinenverordnung vom EU‑Parlament in erster Lesung verabschiedet
Die EU-Maschinenverordnung wurde vom EU-Parlament in erster Lesung am 18.04.23 verabschiedet. Auf dem EU-Server ist nun auch der deutsche Text veröffentlicht worden.
Die EU-Maschinenverordnung wurde vom EU-Parlament in erster Lesung am 18.04.23 verabschiedet. Auf dem EU-Server ist nun auch der deutsche Text veröffentlicht worden.
Es geht voran: Die neue Maschinenverordnung liegt wohl in der „letzten Abstimmungskurve“. Gegenüber dem vorliegenden Entwurf COM (2021) 202 final vom 21.04.2021 liegen einige Änderungen vor, und zwar unter 2021/0105 (COD) Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on machinery products
Offenbar fehlt den Autoren die Vorstellung, dass eine elektronische Anleitung, richtig umgesetzt, eine weit bessere User-Experience bietet als es Papieranleitungen je bieten könnten. Gerade bei Consumer-Produkten ist doch die Anleitung als Papierprodukt oft bis zur Lächerlichkeit verbogen worden.
Der Blog-Artikel meines Kollegen Dieter Gust beginnt mit einer Anekdote zum Thema Buchdruck – und das aus guten(berg‘schen) Grund. Ein grobes Fazit im Bereich der Technischen Dokumentation mag sein, dass die Technik des Buchdrucks noch heute relevant ist, auch wenn wir immer weiter digitalisieren.
Das Jahr 2020 ist in vielen Belangen ein besonderes Jahr mit besonderen Herausforderungen. Wir werden zum Umdenken gezwungen, müssen uns von alten Gewohnheiten zumindest zeitweise trennen und neue Wege finden, unseren Alltag zu bestreiten. Ironischerweise ist es genau dieses Jahr, welches als Jahr der Digitalisierung eingehen wird. Oder doch eher als Jahr des Scheiterns der Digitalisierung?
Anleitungen sind heute oft eine eher lästige, vermeintliche juristische Absicherung auf Papier. Anleitungen die effiziente Werkzeuge mit einer positiven Benutzererfahrung darstellen wollen, bedürfen eines komplett neuen Denkansatzes durch die Informationsplaner. Dieser neue Denkansatz heißt „User Experience Design – UXD“.
Nachdem Luther seine 95 Thesen an das Kirchenportal genagelt haben soll (das Annageln ist umstritten, aber veröffentlicht wurden die Thesen), war das eines der bedeutendsten Ereignisse in der Frühen Neuzeit mit einer unvorhersehbaren Langzeitwirkung.
Die Herausforderungen nach Corona werden die folgende Fragestellung forcieren: Ist die alleinige Konzentration auf gedruckte Anwenderdokumentation wirklich nötig, sinnvoll und kostengünstig?
Teil 3 der Top 11: Waren Gesetz, Richtlinien, Leitlinien und Normen die Themen der beiden ersten Teile dieses Blogbeitrags, so empfehlen wir im dritten Teil einen Blick auf die EU-Verordnung Nr. 207/2012, die „eDok-Richtlinie“ der tekom und auf das Konzept des „itl-m-ISD“.
Teil 2 der Top 11: Sind Inhalte gemäß Produktsicherheitsgesetz und Richtlinien für ein Dokumentationsprojekt abgesteckt, können wir uns damit beschäftigen, wie deren Umsetzung geschehen kann. Für die geeigneten Präsentationsformen können wir uns auf Normen beziehen, die – grob verallgemeinernd gesprochen – Anregungen zur formalen Strukturierung bereitstellen