Die ersten beiden Teile der Blogbeitragsreihe haben die rechtlichen Grundlagen und allgemeinen Anforderungen an barrierefreie Inhalte behandelt. Es gibt eine Vielzahl an bestehenden Richtlinien und Normen, die bei der Erstellung barrierefreier Inhalte genutzt werden können und sollten. So liefern z. B. die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) klare Vorgaben für die Umsetzung.
Künstliche Intelligenz (KI) hat eine lange Geschichte hinter sich. Erstmals erwähnt wurde der Begriff im Zuge einer Wissenschaftskonferenz 1956 im US-Bundesstaat New Hampshire. Die Wissenschaftler waren der Meinung, dass Aspekte des Lernens sowie anderer Merkmale der menschlichen Intelligenz von Maschinen simuliert werden können. Der Programmierer John McCarthy schlug den Begriff „Künstliche Intelligenz“ vor. Während der Konferenz wurde zudem das erste KI-Programm der Welt geschrieben: „Logic Theorist“ schaffte es, mehrere Dutzend mathematische Lehrsätze zu beweisen.
Es geht voran: Die neue Maschinenverordnung liegt wohl in der „letzten Abstimmungskurve“.
Gegenüber dem vorliegenden Entwurf COM (2021) 202 final vom 21.04.2021 liegen einige Änderungen vor, und zwar unter 2021/0105 (COD)
Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on machinery products
Strukturierungsmethoden für technische Texte gehören zum Standard in der Technischen Redaktion. Technische Redakteure wenden verschieden Methoden an, damit Anwender Texte leicht verstehen und nutzen können. Auch für die immer stärker voranschreitende Digitalisierung von Content in der Technischen Dokumentation sind die Formalien wichtig. In einer HTML-Struktur gibt es kein „siehe Abschnitt vorher“ oder „wie nachfolgend beschrieben“.
Offenbar fehlt den Autoren die Vorstellung, dass eine elektronische Anleitung, richtig umgesetzt, eine weit bessere User-Experience bietet als es Papieranleitungen je bieten könnten. Gerade bei Consumer-Produkten ist doch die Anleitung als Papierprodukt oft bis zur Lächerlichkeit verbogen worden.
Der Blog-Artikel meines Kollegen Dieter Gust beginnt mit einer Anekdote zum Thema Buchdruck – und das aus guten(berg‘schen) Grund. Ein grobes Fazit im Bereich der Technischen Dokumentation mag sein, dass die Technik des Buchdrucks noch heute relevant ist, auch wenn wir immer weiter digitalisieren.
Wenn wir uns die aktuellen Vorhaben in der Technischen Dokumentation anschauen, dann wird ein Thema weiterhin nur sehr selten betrachtet: Der Wechsel von der Buchorientierung (Papier- oder PDF-Dokumente) hin zur digitalen Benutzerassistenz auf Basis von Topics (HTML-Seiten).
Das Jahr 2020 ist in vielen Belangen ein besonderes Jahr mit besonderen Herausforderungen. Wir werden zum Umdenken gezwungen, müssen uns von alten Gewohnheiten zumindest zeitweise trennen und neue Wege finden, unseren Alltag zu bestreiten. Ironischerweise ist es genau dieses Jahr, welches als Jahr der Digitalisierung eingehen wird. Oder doch eher als Jahr des Scheiterns der Digitalisierung?
In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einen Überblick über einige ausgewählte Systeme für Autorenunterstützung geben, diese vergleichen und eine grobe Aufwandsabschätzung zur Einführung geben. Doch warum noch zusätzlich Aufwand in Richtung einer kontrollierten Unternehmenssprache betreiben? Doku liest doch eh keiner...
Anleitungen sind heute oft eine eher lästige, vermeintliche juristische Absicherung auf Papier. Anleitungen die effiziente Werkzeuge mit einer positiven Benutzererfahrung darstellen wollen, bedürfen eines komplett neuen Denkansatzes durch die Informationsplaner. Dieser neue Denkansatz heißt „User Experience Design – UXD“.
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