Zwei Vorträge haben mich dann doch stutzig gemacht:
1) Im Jahr 2020 geht die Norm für Softwaredokumentation ISO/IEC 26514 (und deren Anhängsel) laut den Worten der Vortragenden nun endlich weg vom buch-orientierten Ansatz und nutzt nun Information for users statt book oder document. Es fallen Stichwörter wie agil und es gibt die lang ersehnte Reduzierung von Redundanzen gegenüber der 82079. Die Norm erhält die notwendige Frischzellenkur, wird dadurch aber nicht modern, sondern gerade mal aktuell. Na immerhin!
2) Herr Heuer lud auch dieses Jahr zu seinem stets gut besuchten Vortrag zur aktuellen Rechtsentwicklung ein. Neu war, dass es einen zweiten Vortrag gab, welcher sich auf die Rechtsentwicklung im Bereich der Digitalisierung fokussierte. Bei diesem merkte man aber schnell, dass die beiden Vorträge mittlerweile gar nicht mehr unbedingt getrennt werden müssen, waren die Themen doch ähnlich. Fazit der Vorträge war eine gewisse Inkonsequenz. Herr Heuer widersprach zu unserer Verwunderung einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az.:6 U 181/17), welches digitale Anleitungen in ihrer Existenz bestätigte. Schade! Für itl ist die Entscheidung des OLG eine klare Bestätigung der digitalen Anleitung. Im gleichen Atemzug konnte sich Herr Heuer aber für ein Urteil des LG Hannover (Az. 18 O 224/19) begeistern, welches klar ausdrückt, dass Funktionsversprechen in einer vor dem in Kauf vorhandenen und sichtbaren Online-Dokumentation für den Kunden relevant sind und somit vom Hersteller/Verkäufer eingehalten werden müssen. Im konkreten Fall bekam ein Kunde Recht, dass es ein Mangel ist, wenn eine beschriebene Funktion fehlt.
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