Allgemeine Geschäftsbedingungen der itl AG

1. Geltungsbereich, Form

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der itl Institut für technische Literatur AG (nachfolgend „itl“) und ihren Abnehmern (nachfolgend „Kunden“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über Dienstleistungen und Softwareprodukte, insbesondere im Umfeld von Technischen Dokumentationen, Sprachdienstleistungen sowie Software (nachfolgend die „Leistungen“). Die Einzelheiten der Leistungserbringung, wie etwa Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, oder Leistungsinhalt ergeben sich aus einem gesonderten Dokument (z. B. Angebot der itl). Für die Überlassung von Software gelten ergänzend die Allgemeinen Lizenzbedingungen der itl.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung, jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass itl in jedem Einzelfall wieder auf die Geltung dieser AGB hinweisen muss.
  4. Die AGB von itl gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als itl ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn itl in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  5. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von itl in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) maßgebend.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
  7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

  1. Angebote von itl sind – sofern nicht anders bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn itl dem Kunden Dokumente, wie etwa Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
  2. Die Bestellung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist itl berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen. „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz der itl.
  3. Itl kann die Annahme des Angebots entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung erklären.
  4. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
  5. Soweit nicht explizit etwas Anderes vereinbart ist, ist itl berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Preise von itl zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (nachfolgend „Zahlungsfrist“) und auf das in der Rechnung angegebene Konto der itl zu leisten. Itl ist – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Bürgschaft, durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt itl spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  3. Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet hat. Gerät der Kunde in Verzug, entfallen etwaige von itl eingeräumte Rabatte vollständig. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Preise von itl zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Itl behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von itl auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  4. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist itl berechtigt, ausstehende Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird.
  5. Als Zahlungsart wird die Zahlung auf Rechnung akzeptiert. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn itl über den Betrag verfügen kann. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von itl endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.
  6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Ziffer 8 dieser AGB, unberührt.
  7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von itl auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist itl nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

4. Leistungserbringung, Leistungszeitpunkt

  1. Itl erbringt die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
  2. Itl ist in der Wahl des Leistungsorts und in der Einteilung ihrer Arbeitszeit grundsätzlich frei. Sofern ihre Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erfordert, wird itl die Leistung an diesem Ort erbringen.
  3. Itl ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  4. Sämtliche in der Auftragsbestätigung konkretisierten Zeitpunkte zur Erbringung der Leistungen stellen lediglich Schätzungen zu Planungszwecken dar. Abweichend hiervon können die Parteien ausdrücklich verbindliche Leistungszeitpunkte vereinbaren.
  5. Itl haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungen oder für Verzögerungen der Leistungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien) verursacht worden sind, die itl nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Liefertermine und Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Itl wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen nach Möglichkeit zu beschränken.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde kommt seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch itl nach.
  2. Zwischen itl und dem Kunden ausdrücklich vereinbarte Mitwirkungspflichten des Kunden sind vertragliche Hauptpflichten. Die vereinbarten Orte und Termine für die Mitwirkungsleistungen sind für den Kunden verbindlich
  3. Ist bei der Leistungserbringung durch itl eine Mitwirkungsleistung des Kunden erforderlich und erfolgt diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist, verlängern sich die für itl in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungstermine entsprechend. Entscheidend für die Berechnung der verlängerten Leistungsfristen ist die Bereitstellung der Mitwirkungsleistung des Kunden bei itl bzw. – wenn die Mitwirkungsleistung des Kunden bei einem Dritten bereitzustellen ist – der Zugang einer schriftlichen Benachrichtigung bei itl, dass die Bereitstellung erfolgt ist.
  4. Der Kunde ist für das Handeln seiner Mitarbeiter und seiner Bevollmächtigten verantwortlich. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass itl sämtliche Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden sowie vollständig und richtig sind.
  5. Der Kunde wird itl unverzüglich auf alle Belange, Bedenken oder Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Leistungen hinweisen.

6. Lieferung

  1. Lieferungen durch itl erfolgen ausschließlich elektronisch. Auf Verlangen und Kosten des Kunden versendet itl die Leistungen auf einem Datenträger an einen vom Kunden angegeben Bestimmungsort. Soweit nicht anders vereinbart, ist itl berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Itl ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Durch Teillieferungen verursachte zusätzliche Kosten trägt itl.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von itl aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) behält sich itl die Eigentumsrechte an den Leistungen vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Vergütungen, ist itl berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Leistungen – soweit möglich – auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; itl ist vielmehr berechtigt, lediglich die Leistung herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, darf itl diese Rechte nur geltend machen, wenn itl dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8. Gewährleistungsrechte des Kunden

  1. Für die Leistungen leistet itl Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Leistung frei von Mängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach der von itl gegebenen Beschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernimmt itl ausdrücklich keine Haftung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, leistet itl keine Gewähr dafür, dass die Leistungen von itl für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet ist. Itl leistet außerdem insbesondere keine Gewähr für Fehler der Leistungen,
  3. die durch Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht worden sind, es sei denn, diese sind auf eine fehlerhafte Dokumentation oder fehlende Informationen von itl zurückzuführen;
  4. aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von itl nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc.;
  5. die darauf beruhen, dass die Leistung (insb. Software) in einer anderen als der von itl freigegebenen Betriebsumgebung eingesetzt wurden oder auf Fehler der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller zurückzuführen sind, soweit diese Art der Nutzung nicht auf ausdrücklichen Empfehlungen von itl beruht; oder
  6. die darauf beruhen, dass die Leistung vom Kunden oder Dritten eigenmächtig geändert wurden.
  7. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  8. Ist eine erbrachte Leistung mangelhaft, kann itl die Art der Nacherfüllung wählen. Das Recht von itl, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  9. Itl ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis für die Leistung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
  10. Der Kunde hat itl die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  11. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, trägt itl nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Itl kann vom Kunden die aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüfkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
  12. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Leistungen. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9. Rechte Dritter

  1. Itl gewährleistet während des Gewährleistungszeitraums, dass die Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Der Kunde hat itl unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
  3. Für den Fall, dass Leistungen der itl Rechte Dritter verletzt, ist itl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, die Leistung unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitäten zu ersetzen oder zu ändern, um die behauptete oder mutmaßliche Rechtsverletzung zu beheben.

10. Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet itl bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet itl – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet itl, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  4. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  5. Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden itl nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit itl einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn itl die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  7. Die Haftung seitens itl, insbesondere bei technischen Dokumentationen und Sprachdienstleistungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Mangel auf falsche, fehlerhafte und/oder unvollständige vom Kunden bereitgestellte Daten, Unterlagen, Informationen u. a. zurückzuführen ist.
  8. Der Kunde hat keine Rückgriffansprüche gegen itl aus der Weitergabe einer Leistung an Dritte, wenn der Kunde mit dem Dritten über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen (insbesondere Vertragsstrafenabreden) getroffen hat, es sei denn, dass itl solchen Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

11. Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der itl gemäß den Bestimmungen in dieser Ziffer 11 vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen von itl oder eines mit ihr i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens, die der Kunde direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erhält bzw. davon Kenntnis erlangt. Als Vertrauliche Informationen gelten – unabhängig ob in der Form von Software oder physisch – insbesondere (i) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how, technische Daten, Software (einschließlich Quellentext und Maschinencode), Strategien, Technologien, Identität von und Informationen zu Angestellten, Kunden, Lieferanten, Distributoren, sowie (ii) jegliche Informationen, die als geheim gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als geheim anzusehen sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich (i) alle Vertraulichen Informationen der itl streng geheim zu halten, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags zu verwenden, (ii) vertraulichen Informationen der itl nur gegenüber solchen Personen offenzulegen, die bei einer der Parteien angestellt oder für diese tätig sind und die auf die Kenntnis dieser Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angewiesen sind, vorausgesetzt, der Kunde stellt sicher, dass diese Personen die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 11 einhalten, als wären sie selbst daran gebunden, sowie (iii) angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen der itl und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen der itl zu ergreifen.
  3. Die vorstehend genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass (i) die Informationen zum Empfangszeitpunkt bereits offenkundig waren oder nach dem Empfangszeitpunkt ohne Verschulden des Kunden offenkundig geworden sind, (ii) dem Kunden zum Empfangszeitpunkt bereits bekannt waren, (iii) dem Kunden nach ihrer Übermittlung rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht worden sind, ohne dass zuvor direkt oder indirekt eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der itl verletzt wurde, (iv) itl ihre Zustimmung zur Offenlegung erteilt hat, (v) der Empfänger der Vertraulichen Informationen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, oder (vi) der Kunde im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder sonstigen behördlichen Verfahrens zur Offenlegung Vertraulicher Informationen der itl verpflichtet ist. Im letztgenannten Fall hat der Kunde itl unverzüglich zu informieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, die Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken.
  4. Vertrauliche Informationen der itl sind vom Kunden nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert mit der schriftlichen Bestätigung, keine Kopien zurückzubehalten, an itl herauszugeben, soweit die weitere Nutzung von itl nicht ausdrücklich gestattet wurde. Sämtliche Dateien oder andere Arten der Speicherung sind dauerhaft zu löschen mit der Maßgabe, dass zu Dokumentationszwecken notwendige Kopien sowie Information auf der regulären Datensicherung hiervon nicht erfasst sind. Diese unterliegen weiterhin der Geheimhaltung. Auf Anforderung wird der Kunde gegenüber itl schriftlich bestätigen, dass alle Maßnahmen nach dieser Ziffer 11.4 durchgeführt wurden.
  5. Itl hat hinsichtlich aller Vertraulichen Informationen die alleinigen Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dem Kunden werden – soweit nicht explizit vereinbart – durch den Vertrag oder die Offenlegung Vertraulicher Informationen in keinem Fall Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte eingeräumt. Dies gilt unabhängig davon, ob hinsichtlich der Vertraulichen Informationen Schutzrechte bestehen. Ausgenommen ist die Nutzung und Anwendung der Vertraulichen Informationen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen itl und dem Kunden.
  6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist itl berechtigt, den Kunden als Referenz anzugeben.
  7. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Ziffer 11 endet nicht durch Beendigung des Vertrags zwischen itl und dem Kunden, sondern bleibt darüber hinaus für die Dauer von fünf Jahren in Kraft.

12. Ergänzende Bestimmungen für technische Dokumentationen für nicht von itl vertriebene Produkte

  1. Bei der Erstellung technischer Dokumentationen überprüft itl die Richtigkeit (insb. sachlich und fachlich) der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen nicht. Die sachliche und fachliche Richtigkeit der von itl gelieferten Dokumente ist vom Kunden zu prüfen und freizugeben. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übersetzungen.
  2. Für Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Kalendertagen wird itl mit dem Kunden zu Auftragsbeginn einen Zahlungsplan mit Teilzahlungszielen vereinbaren.
  3. Der Kunde erhält an von itl gelieferten/geleisteten technischen Dokumentationen in der vertraglich vereinbarten Sprache ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht.

13. Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen itl und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München. Itl ist jedoch berechtigt, auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieses Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn sie wurden zwischen den Parteien individuell ausgehandelt.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was itl und der Kunde gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille von itl und dem Kunden, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von itl Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.