Papierpflicht für Technische Dokumentation und die EU-Gurkenverordnung
Was verbindet die „Papierpflicht“ für Technische Dokumentation mit der berüchtigten und belächelten EU-Verordnung 1677/88, allgemein als EU-Gurkenverordnung bekannt, und was trennt sie? Der Unterschied: Die Gurkenverordnung war eine offizielle EU-Qualitätsverordnung, die Salatgurken in normierte Dimensionen brachte und 2009 wieder aufgehoben wurde. Eine gesetzlich verordnete Papierpflicht für Technische Dokumentation gab es dagegen nie und konnte somit auch nicht abgeschafft werden. Die Gemeinsamkeit: Gurken liegen nach wie vor gerade gebogen und akkurat auf Länge gebracht in den Gemüseregalen und eine angebliche Papierpflicht für Technische Dokumentation scheint unentreißbar im kollektiven Bewusstsein verankert