Kategorien:
Normen & Richtlinien

Die „Top 11“ der Gesetze, Richt- und Leitlinien für die Technische Dokumentation (Teil 1)

Auch für Technische Dokumentationen gelten Gesetze, Verordnungen, Normen, Richt- und Leitlinien. Häufig stellt sich jedoch die Frage, welche davon für ein bestimmtes Dokumentationsprojekt relevant sind, und wie man ihnen gerecht werden kann. Das itl-Dokument „Top 11 der Normen und Richtlinien für die Technische Dokumentation“ versucht hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, indem es die wichtigsten dieser Vorgaben vorstellt und sie nötigenfalls kritisch hinterfragt.

Aus dem Reich der Geister, Mythen und Normen: Warn- und Sicherheitshinweise

Vor vielen Jahren, in einem meiner frühen Beratungsprojekte, teilte mir der damalige Marketingleiter einer Firma mit: „Aber Warnhinweise will ich in den Anleitungen nicht sehen, das ist zu viel negatives Marketing, das schreckt ja ab.“ Heute haben wir uns so an Warnhinweise gewöhnt, dass ihr Fehlen oder sparsamer Einsatz beinahe als Mangel auffällt. Und mancher Marketingleiter mag sogar denken: „Wenigstens geben die Warnhinweise der Dokumentation ein frisches, buntes Aussehen – und sicher ist sowieso immer sicher“.

Wird es 2084 noch Anleitungen geben?

Über das Thema hat WEKA-Herausgeber Kornelius R. Böcher mit Dieter Gust, Leiter Forschung und Entwicklung bei der itl AG in München, diskutiert. Die Meinungen der Gesprächspartner gehen an manchen Punkten auseinander, aber das macht gerade die Spannung des Gesprächs aus. Letztlich liegt jedoch beiden ein gemeinsames Anliegen am Herzen: daran mitzuwirken, dass sowohl Anleitungen, als auch ihr Ruf sich weiter verbessern. Kornelius R. Böcher (boedoc.de) hat Dieter Gust in seinem Blog zu einem Streitgespräch geladen.

Zwei Experten – drei Meinungen?

Über das Thema hat WEKA-Herausgeber Kornelius R. Böcher mit Dieter Gust, Leiter Forschung und Entwicklung bei der itl AG in München, diskutiert. Die Meinungen der Gesprächspartner gehen an manchen Punkten auseinander, aber das macht gerade die Spannung des Gesprächs aus. Letztlich liegt jedoch beiden ein gemeinsames Anliegen am Herzen: daran mitzuwirken, dass sowohl Anleitungen, als auch ihr Ruf sich weiter verbessern. Kornelius R. Böcher (boedoc.de) hat Dieter Gust in seinem Blog zu einem Streitgespräch geladen.

Papierpflicht für Technische Dokumentation und die EU-Gurkenverordnung

Was verbindet die „Papierpflicht“ für Technische Dokumentation mit der berüchtigten und belächelten EU-Verordnung 1677/88, allgemein als EU-Gurkenverordnung bekannt, und was trennt sie? Der Unterschied: Die Gurkenverordnung war eine offizielle EU-Qualitätsverordnung, die Salatgurken in normierte Dimensionen brachte und 2009 wieder aufgehoben wurde. Eine gesetzlich verordnete Papierpflicht für Technische Dokumentation gab es dagegen nie und konnte somit auch nicht abgeschafft werden. Die Gemeinsamkeit: Gurken liegen nach wie vor gerade gebogen und akkurat auf Länge gebracht in den Gemüseregalen und eine angebliche Papierpflicht für Technische Dokumentation scheint unentreißbar im kollektiven Bewusstsein verankert